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   OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09   

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https://dejure.org/2009,7029
OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09 (https://dejure.org/2009,7029)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.07.2009 - 17 UF 105/09 (https://dejure.org/2009,7029)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 17 UF 105/09 (https://dejure.org/2009,7029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines von Polen nach Deutschland verbrachten Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Zustimmung des anderen Elternteils mit der Verbringung eines Kindes in das Ausland

  • Judicialis

    HKiEntÜ Art. 13 Satz 1

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Kindesverbringung ins Ausland bei vorgeschobenem Einverständnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKiEntÜ Art. 13 Satz 1
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Zustimmung des anderen Elternteils mit der Verbringung eines Kindes in das Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umzug in das Ausland - Zustimmung des anderen Elternteils

  • 123recht.net (Leitsatz)

    Umzug in das Ausland - Zustimmung des anderen Elternteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 2017
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09
    Die Rückführung eines Kindes darf insbesondere unterbleiben, wenn die Rückgabe das Kind in eine unzumutbare Lage brächte oder das Kind sich der Rückgabe in einer angesichts seines Alters und seiner Reife beachtlichen Weise widersetzt (BVerfG, FamRZ 1999, 85, 87).

    Eine Anhörung entführter Kinder ist deshalb im Verfahren nach dem HKiEntÜ grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 99, 145 = FamRZ 1999, 85).

    Umstände für die Annahme, dass der zurückgelassene Elternteil die Interessen seines Kindes aus dem Blick verlieren könnte (vgl. BVerfGE 99, 145 = FamRZ 1999, 85; BVerfG, FamRZ 2006, 1261), sind nicht gegeben.

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 2 UF 43/08

    Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes durch einen unter den Eltern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09
    Das unterscheidet den zu beurteilenden Sachverhalt von einem durch das OLG Karlsruhe entschiedenen Fall, in welchem sich die Eltern auf die Übersiedlung nach Deutschland und die Begründung des Aufenthalts für die Kinder geeinigt sowie dieses Vorhaben auch in die Tat umgesetzt hatten (OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 239).

    Für die Frage des gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 239; OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 883) kommt es hierauf wegen des durch Art. 4 Satz 1 HKiEntÜ festgelegten Zeitpunkts nicht an.

  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05

    Verletzung des Kindeswohls und des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Kindes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09
    Umstände für die Annahme, dass der zurückgelassene Elternteil die Interessen seines Kindes aus dem Blick verlieren könnte (vgl. BVerfGE 99, 145 = FamRZ 1999, 85; BVerfG, FamRZ 2006, 1261), sind nicht gegeben.
  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09
    Rückführungsentscheidungen nach dem HKiEntÜ sind jedoch nach Art. 19 HKiEntÜ nicht als Sorgerechtsentscheidungen anzusehen, weil jene erst die Voraussetzungen dafür schaffen sollen, dass das international zuständige Gericht über das Sorgerecht entscheiden kann (s. bereits oben; vgl. im Übrigen BVerfG, FamRZ 1997, 1269, 1270).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05

    Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09
    Für die Frage des gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 239; OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 883) kommt es hierauf wegen des durch Art. 4 Satz 1 HKiEntÜ festgelegten Zeitpunkts nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2006 - 2 UF 139/06

    Internationale Kindesentführung: Nachträgliche konkludente Genehmigung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09
    Für die Auslegung dieses Verhaltens ist also der "objektive Empfängerhorizont" entscheidend (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1699, 1700), was allerdings hohe Anforderungen an die Beweiswürdigung stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 1 BvR 1796/06, juris; Völker, jurisPR-FamR 4/2007, Anm. 3 zu OLG Karlsruhe, a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 01.09.2008 - 7 UF 835/08

    Internationale Kindesentführung: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09
    Für die Auslegung dieses Verhaltens ist also der "objektive Empfängerhorizont" entscheidend (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1699, 1700), was allerdings hohe Anforderungen an die Beweiswürdigung stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 1 BvR 1796/06, juris; Völker, jurisPR-FamR 4/2007, Anm. 3 zu OLG Karlsruhe, a.a.O.).
  • BVerfG, 11.10.2006 - 1 BvR 1796/06

    Fachgerichtliche Zurückweisung eines Rückführungsantrags des Vaters nach dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09
    Für die Auslegung dieses Verhaltens ist also der "objektive Empfängerhorizont" entscheidend (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1699, 1700), was allerdings hohe Anforderungen an die Beweiswürdigung stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 1 BvR 1796/06, juris; Völker, jurisPR-FamR 4/2007, Anm. 3 zu OLG Karlsruhe, a.a.O.).
  • OLG Rostock, 04.07.2001 - 10 UF 81/01

    Zur Anwendung der Härteklausel des Art. 3 Abs. HKiEntÜ

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09
    Der Mutter obliegt die volle Beweisführungslast für die behauptete Zustimmung (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2002, 46, 47; Bach/Gildenast, a.a.O., Rn. 113 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10

    Rückführung eines entführten Kindes: Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Eine solche Zustimmung kann nicht nur ausdrücklich, sondern unter Umständen auch konkludent erteilt werden (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; Völker/Clausius, a.a.O., § 11, Rz. 110 ff).

    Bei der Beurteilung dessen kommt es darauf an, wie der Kindesvater das Verhalten der Kindesmutter bei objektiver Betrachtung auffassen musste; entscheidend für die Auslegung dieses Verhaltens ist also der "objektive Empfängerhorizont" (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1699, 1700, mit Anm. Völker in jurisPR-FamR 4/2007, Anm. 3).

  • OLG Hamm, 15.12.2011 - 11 UF 240/11

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ

    Eine solche Zustimmung kann nicht nur ausdrücklich, sondern unter Umständen auch konkludent erteilt werden (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; Völker/Clausius, a. a. O., § 11, Rz. 110 ff).

    Bei der Beurteilung kommt es darauf an, wie die Kindesmutter das Verhalten des Kindesvaters bei objektiver Betrachtung auffassen musste; entscheidend für die Auslegung dieses Verhaltens ist also der "objektive Empfängerhorizont" (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1699, 1700).

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2010 - 2 UF 179/09

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person i.S. des KHÜ

    Eine solche Genehmigung des Mitsorgeberechtigten kann nicht nur ausdrücklich, woran es hier unstreitig fehlt, sondern auch stillschweigend, d.h. konkludent erklärt, werden (Senat, FamRZ 2006, 1699 m.w.N.; OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017 ; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240 ).
  • OLG Celle, 11.12.2020 - 15 UF 147/20

    Rückführung eines Kindes nach Polen; Einverständnis mit einer Verlagerung des

    Vielmehr ist hierfür nach allgemeiner Auffassung auch eine Zustimmung durch schlüssiges Verhalten ausreichend ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 17 UF 105/09 - FamRZ 2009, 2017 ; Staudinger-Pirrung, BGB, Neubearbeitung 2018, HKÜ, Anm. E 70).

    Nach dem Gesamteindruck der persönlichen Anhörung unter Berücksichtigung des gesamten Akteninhalts besteht für den Senat kein Zweifel daran, dass der Kindesvater sich sowohl bei dem Treffen der Kindeseltern am 19. Januar 2020 wie auch in den folgenden Wochen tatsächlich so verhalten hat, dass aus Sicht eines objektiven Betrachters (allein auf diese Sichtweise kommt es an, vergleiche OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 17 UF 105/09 - FamRZ 2009, 2017 [Rn. 12]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 1. September 2008 - 7 UF 835/08 - FamRZ 2009, 240 ) der Eindruck entsteht, dass der Kindesvater gegen eine Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes von Polen nach Deutschland als solcher keine grundsätzlichen Bedenken hatte und in den folgenden Wochen lediglich noch die Ausgestaltung dieses Aufenthaltswechsels in Gestalt der näheren Regelung der Modalitäten des persönlichen Umgangs erfolgen sollte.

  • OLG Stuttgart, 22.06.2011 - 17 UF 150/11

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kindes nach Australien

    Entgegen der Auffassung der insoweit beweisbelasteten Antragsgegnerin (vgl. hierzu OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017) hat der Antragsteller das Zurückhalten des Kindes nicht nachträglich genehmigt (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a HKiEntÜ).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2023 - 17 UF 205/23
    Der Elternteil, der das Kind zurückgehalten hat, trägt gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. a HKÜ die Beweislast für die Erteilung einer Zustimmung durch den anderen Elternteil (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; Hausmann IntEuFamR, 2. Aufl. 2018, U 195).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2016 - 17 UF 80/16

    Dauerhaftes Verbringen von Kindern nach Deutschland: Ermittlung eines vorherigen

    Der Elternteil, der die Kinder in ein anderes Land verbracht hat, trägt die Beweislast für die Erteilung einer Zustimmung durch den anderen Elternteil (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; Hausmann IntEuSchR, 1. Aufl. 2013, N 177).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 17 UF 274/16

    Anforderungen an die Feststellung der Zustimmung des anderen Elternteils mit der

    Der Elternteil, der die Kinder in ein anderes Land verbracht hat, trägt die Beweislast für die Erteilung einer Zustimmung durch den anderen Elternteil (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 2017 ).
  • OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23

    Rückführung eines gemeinsamen Kindes nach Belgien

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Ausnahmegrundes liegt bei der antragsgegnerischen Partei (vgl. Pérez-Bericht, a.a.O., Rn. 114; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2009 - 17 UF 105/09 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.07.2007 - 7 UF 681/07 - KG, Beschluss vom 13.12.1995 - 3 UF 1573/95 -, alle juris).
  • AG Hamm, 13.10.2011 - 3 F 212/11
    Eine solche Zustimmung kann nicht nur ausdrücklich, sondern unter Umständen auch konkludent erteilt werden (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240).
  • OLG Dresden, 11.06.2018 - 21 UF 409/18
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 18.02.2021 - 13 F 421/21
  • AG Berlin-Pankow, 18.02.2021 - 13 F 421/21
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